Ein Exposé in wenigen Sekunden schreiben lassen? Praktisch. Vor allem dann, wenn im Alltag ohnehin wenig Zeit bleibt.
Schwieriger wird es, wenn die KI nicht nur schöne Formulierungen liefert, sondern plötzlich auch Fakten ergänzt.
Aus 128 werden 142 Quadratmeter. Aus frisch gestrichenen Wänden wird eine „Kernsanierung“. Oder das Baujahr wird aus vorhandenen Informationen falsch abgeleitet.
Solche Fehler sind nicht nur ärgerlich. Bei einem Immobiliengeschäft können falsche Angaben rechtliche und finanzielle Folgen haben. Wer KI für Exposés nutzt, sollte deshalb nicht nur wissen, was die Technologie kann, sondern auch, an welcher Stelle besser noch einmal ein Mensch hinschaut.
Das Wichtigste in Kürze
KI eignet sich gut, um einen ersten Entwurf für ein Exposé zu erstellen.
Konkrete Angaben wie Wohnfläche, Baujahr, Zimmerzahl oder Sanierungsstand sollten nicht ungeprüft übernommen werden.
Allein der Einsatz eines KI-Tools verlagert eine mögliche rechtliche Verantwortung nicht automatisch auf den Anbieter des Tools.
Ob und in welchem Umfang eine Versicherung bei einem Schaden greift, hängt von der jeweiligen Police und dem konkreten Fall ab.
Ein klarer interner Prüfprozess hilft dabei, Fehler zu vermeiden und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte gelten seit August 2026 Transparenzvorgaben des EU AI Acts. Welche davon für einen konkreten Anwendungsfall gelten, sollte im Zweifel individuell geprüft werden.
Wie schnell aus einem guten Tool ein Problem werden kann
Nehmen wir einen Fall, der so oder ähnlich im Makleralltag passieren könnte.
Ein Makler lädt einen Grundriss, einige Fotos und die Informationen des Verkäufers in ein KI-Tool. Die Aufgabe: Schreib daraus ein ansprechendes Exposé.
Wenige Sekunden später steht der Text.
Die KI nennt 142 Quadratmeter Wohnfläche und beschreibt die Immobilie als „2021 kernsaniert“.
Klingt gut. Stimmt nur leider nicht.
Die tatsächliche Wohnfläche beträgt laut den maßgeblichen Unterlagen 128 Quadratmeter. Renoviert wurde zwar, eine Kernsanierung gab es aber nicht.
Wenn diese Angaben niemand kontrolliert und das Exposé veröffentlicht wird, wird aus einer kleinen Abkürzung im Arbeitsprozess möglicherweise ein größeres Problem. Spätestens wenn Käufer, Bank oder Gutachter die Angaben genauer prüfen, fällt die Abweichung auf.
Und dann hilft die Erklärung „Das hat die KI geschrieben“ nur bedingt weiter.
Die KI ist ein Werkzeug, keine verlässliche Quelle
Das ist wahrscheinlich die wichtigste Regel für den Umgang mit KI im Maklerbüro.
KI kann Informationen sortieren, Texte strukturieren und Formulierungen vorschlagen. Sie kann aber auch Informationen falsch interpretieren oder Aussagen erzeugen, die in den zugrunde liegenden Dokumenten so gar nicht stehen.
Deshalb lohnt sich eine einfache Trennung:
„Helle, freundliche Räume“ ist eine Beschreibung.
„142 Quadratmeter Wohnfläche“ ist eine überprüfbare Angabe.
Bei Wohnfläche, Baujahr, Zimmerzahl, Nebenkosten, Sanierungsstand oder anderen konkreten Objektinformationen sollte die KI deshalb nicht die Quelle sein. Die Information sollte aus den dafür maßgeblichen Unterlagen stammen und entsprechend geprüft werden.
Welche rechtlichen Pflichten einen Makler dabei im konkreten Fall treffen und welche Folgen eine fehlerhafte Angabe haben kann, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Eine pauschale Aussage wie „Bei einem KI-Fehler haftet immer der Makler“ wäre deshalb zu kurz gegriffen.
Klar ist aber: Nur weil eine Information von einer KI erzeugt wurde, verschwindet die Frage nach der Verantwortung für die Veröffentlichung nicht.
Bei diesen Angaben lohnt sich ein zweiter Blick besonders
Bereich | Was die KI falsch machen könnte | Warum eine Prüfung wichtig ist |
|---|---|---|
Wohnfläche | Eine Fläche aus einem Grundriss ableiten oder selbst ergänzen | Die Wohnfläche kann für Bewertung, Finanzierung und Kaufentscheidung relevant sein |
Baujahr | Das Alter anhand von Fotos oder Baustil schätzen | Eine plausible Schätzung ist noch keine belegte Objektangabe |
Sanierung und Zustand | Aus einem modernen Erscheinungsbild eine Sanierung ableiten | Renovierung, Modernisierung und Kernsanierung sind nicht dasselbe |
Rechtliche Informationen | Vorhandene Angaben falsch zusammenfassen oder wichtige Informationen auslassen | Hier können Fehler für eine Transaktion besonders relevant werden |
Der gemeinsame Nenner ist ziemlich simpel: Wo eine Information überprüfbar ist, sollte sie auch überprüft werden.
Was bedeutet das für die Versicherung?
Auch hier gibt es keine Antwort, die für jede Police gilt.
Ob ein Schaden im Zusammenhang mit einem KI-unterstützt erstellten Exposé von einer Vermögensschadenhaftpflicht erfasst wird, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und vom konkreten Schaden ab.
Wer KI inzwischen regelmäßig im Büro nutzt, kann das zum Anlass nehmen, einmal gezielt beim Versicherer oder Versicherungsmakler nachzufragen.
Zum Beispiel:
Sind Schäden im Zusammenhang mit KI-unterstützten Arbeitsprozessen von meiner Police erfasst?
Gibt es Ausschlüsse, die bei automatisierten Prozessen relevant werden könnten?
Gibt es Anforderungen an menschliche Prüf- oder Freigabeprozesse?
Passt meine Deckungssumme noch zu den Immobilienwerten, mit denen ich arbeite?
Muss ich den Einsatz bestimmter KI-Systeme oder veränderte Arbeitsprozesse melden?
Das Gespräch dauert wahrscheinlich deutlich kürzer, als sich im Schadensfall durch die Versicherungsbedingungen zu arbeiten.
So könnte ein einfacher KI-Check im Maklerbüro aussehen
Dafür braucht es kein kompliziertes Compliance-System.
Ein klarer Ablauf reicht für den Anfang:
Die KI schreibt den ersten Entwurf
Die vorhandenen und für die Nutzung freigegebenen Objektinformationen dienen als Grundlage. Die KI übernimmt Struktur und Formulierung.Zahlen werden nicht der KI geglaubt
Wohnfläche, Baujahr, Zimmerzahl, Nebenkosten und andere konkrete Angaben werden mit den jeweils geeigneten Unterlagen abgeglichen.Starke Aussagen bekommen eine Quelle
„Kernsaniert“, „komplett modernisiert“ oder ähnliche Formulierungen sollten nicht allein deshalb im Exposé landen, weil sie gut klingen.
Wenn die Information nicht belegt werden kann, sollte sie hinterfragt oder anders formuliert werden.Jemand übernimmt die finale Kontrolle
Bevor das Exposé veröffentlicht wird, schaut eine Person noch einmal bewusst auf die Fakten.
Intern kann zusätzlich dokumentiert werden, wer den Entwurf wann geprüft und freigegeben hat. Wie ein solcher Prozess im konkreten Unternehmen rechtlich ausgestaltet werden sollte, kann bei Bedarf mit entsprechender juristischer Beratung geklärt werden.Erst dann geht das Exposé online
Die KI spart weiterhin Zeit. Die Kontrolle wird aber nicht mit automatisiert.
Genau diese Kombination macht den Einsatz sinnvoll.
Muss jetzt eigentlich überall „KI-generiert“ stehen?
Nicht pauschal.
Seit dem 2. August 2026 gelten wesentliche Transparenzvorgaben aus Artikel 50 des EU AI Acts. Dabei wird allerdings zwischen verschiedenen Arten von KI-Inhalten und verschiedenen Verantwortlichen unterschieden.
Für Betreiber eines KI-Systems sieht Artikel 50 beispielsweise eine Offenlegungspflicht für KI-generierte oder manipulierte Texte vor, wenn diese veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Verordnung enthält dafür zugleich eine Ausnahme, wenn KI-generierte Inhalte einen Prozess menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle durchlaufen haben und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte gelten wiederum eigene Regelungen.
Für den Makleralltag heißt das vor allem: Aus dem AI Act lässt sich keine einfache Regel „Jeder KI-Text braucht ein Label“ ableiten. Umgekehrt sollte auch nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass menschliches Gegenlesen jede denkbare Transparenzpflicht erledigt.
Wer KI systematisch für Exposés, virtuelles Homestaging, Immobilienbilder oder andere veröffentlichte Inhalte nutzt, sollte deshalb prüfen, welche Vorgaben für den konkreten Anwendungsfall gelten.
Checkliste: Bevor das KI-Exposé online geht
Wohnfläche anhand einer geeigneten Quelle geprüft
Baujahr anhand vorhandener Unterlagen kontrolliert
Zimmerzahl, Nebenkosten und weitere konkrete Angaben abgeglichen
Aussagen über Modernisierungen und Sanierungen hinterfragt
keine fehlenden Fakten von der KI ergänzen lassen
rechtlich relevante Informationen nicht allein aus einem KI-Output übernommen
finale menschliche Kontrolle durchgeführt
internen Freigabeprozess nachvollziehbar dokumentiert
Versicherungsschutz für KI-unterstützte Prozesse geklärt
mögliche Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten geprüft
Häufige Fragen
Haftet die KI selbst, wenn sie eine falsche Angabe macht?
Eine KI ist keine eigene Rechtsperson. Wer bei einer fehlerhaften Angabe rechtlich verantwortlich ist und ob daraus überhaupt Ansprüche entstehen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Sich allein darauf zu berufen, dass eine Information von einem KI-System erzeugt wurde, sollte deshalb nicht als Absicherung verstanden werden.
Reicht „KI-generiert, Angaben ohne Gewähr“?
Ein solcher allgemeiner Hinweis sollte nicht als Ersatz für die Prüfung konkreter Objektangaben verstanden werden.
Welche rechtliche Wirkung ein bestimmter Hinweis oder Haftungsausschluss im Einzelfall tatsächlich hat, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Muss jedes KI-generierte Exposé gekennzeichnet werden?
Nein, eine solche pauschale Aussage lässt sich aus dem EU AI Act nicht ableiten.
Artikel 50 unterscheidet unter anderem nach Art des Inhalts und dessen Verwendung. Für bestimmte KI-generierte Texte enthält die Verordnung zudem eine Ausnahme bei menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und entsprechender redaktioneller Verantwortung.
Ob ein konkretes Exposé unter eine Transparenzpflicht fällt, sollte anhand des tatsächlichen Einsatzes geprüft werden.
Was ist, wenn die falsche Information vom Verkäufer stammt?
Auch dann lässt sich die rechtliche Verantwortung nicht pauschal bestimmen.
Relevant können unter anderem die Herkunft der Information, ihre Plausibilität, die konkrete Darstellung im Exposé und die Umstände des Einzelfalls sein. Gerade bei zweifelhaften oder widersprüchlichen Angaben empfiehlt sich deshalb eine genauere Prüfung.
KI darf schnell sein. Der letzte Check sollte trotzdem beim Menschen liegen.
Der sinnvollste Umgang mit KI im Maklerbüro liegt wahrscheinlich irgendwo zwischen zwei Extremen.
Jedes Exposé weiterhin komplett von Hand zu schreiben, obwohl KI einen guten ersten Entwurf liefern kann, verschenkt Potenzial.
Einen KI-Text ungeprüft zu veröffentlichen, nur weil er professionell klingt, ist das andere Extrem.
Die bessere Lösung ist unspektakulärer: KI für das nutzen, was sie gut kann. Strukturieren, formulieren, beschleunigen. Und überall dort selbst übernehmen, wo aus einer schönen Formulierung eine konkrete Aussage über eine Immobilie wird.
Denn genau da zählt am Ende nicht, wie überzeugend ein Satz klingt. Sondern ob er stimmt.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Prüfung des jeweiligen Sachverhalts nicht ersetzen. Rechtliche Anforderungen können sich zudem durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und behördliche Auslegung verändern. Bei konkreten Fragen zur Haftung, zum Einsatz von KI, zum EU AI Act, zu Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten sowie zum Versicherungsschutz sollten Sie sich an entsprechend qualifizierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beziehungsweise an Ihren Versicherer oder Versicherungsmakler wenden.